Was in die Tabelle gehört
Die vierzehn Allergene aus Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, in der Reihenfolge, in der Küchen sie nummerieren: zuerst glutenhaltiges Getreide, zuletzt Weichtiere. Die Liste ist abschließend; eine Unverträglichkeit außerhalb der vierzehn kommt in die Hinweise.
In Deutschland erlaubt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) die mündliche Auskunft — aber nur, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt und der Gast darauf hingewiesen wird. Genau diese Dokumentation ist die Tabelle.



